Offensive Verletztenrechte im Strafprozess
Felix Bommer
Die Stellung des Verletzten im Strafrecht hat in den letzten zwei Jahrzehnten eine Aufwertung erfahren. Immer noch umstritten ist jedoch, wie ihr im Prozess Rechnung getragen werden soll. Das gilt sowohl für die defensiven Rechte des Verletzten, die vor Belastungen des Verfahrens schützen wollen, wie auch für die offensiven, mit deren Hilfe er auf die Bestrafung des Beschuldigten hinarbeiten kann. Um diese offensiven Rechte geht es in der vorliegenden Schrift. In einem ersten Schritt beantwortet sie die Frage, welche Verletztenrechte zu dieser Kategorie gehören. Dabei werden Adhäsionsklage (samt Äquivalenten wie Entschädigung und Genugtuung nach Opferhilfegesetz, Aushändigung an den Verletzten und Verwendung zugunsten des Geschädigten), Anfechtungsrecht von Einstellungsentscheiden und Urteilen, Strafantrag sowie Privat- und Nebenstrafklage untersucht. Es zeigt sich, dass nur die beiden letztgenannten eine offensive Stossrichtung aufweisen. Ihre eingehende Bewertung erfolgt in einem zweiten Schritt. Im Zentrum steht das Problem der Teilhabe des Privat- und Nebenstrafklägers an einem Strafprozess, der sich als bipolare Auseinandersetzung zwischen dem Staat und dem Beschuldigtem versteht.