«Ohne Zwang kann der Humanismus nicht existieren…» – «Asoziale» in der DDR
Joachim Windmüller
Gegenstand der Arbeit ist das zeitgenössisch als «Asozialität» bezeichnete Phänomen sozial unangepaßten Verhaltens in der DDR. Den Schwerpunkt der chronologisch aufgebauten, im wesentlichen auf Archivmaterial gestützten Untersuchung bilden Entstehungsgeschichte, Inhalt und Anwendung der rechtlichen Regelungen, mit denen der Staat solche Verhaltensweisen zu definieren und den Umgang mit ihnen festzulegen suchte. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem 1968 geschaffenen Straftatbestand des § 249 StGB-DDR zu, der bis zum Ende der SED-Diktatur das Hauptinstrument des von Repression geprägten staatlichen Umgangs mit «asozialem Verhalten» darstellte. Vorläufer und flankierende Normen werden ebenfalls eingehend analysiert.