Organisation und Verfahren im Recht der Industrie- und Handelskammern.
Eine interdisziplinäre Studie unter Berücksichtigung organisationssoziologischer Einsichten.
Christian Petersen
Die IHK verfügt als Teil der sog. funktionalen Selbstverwaltung über eine Tradition, die das Deutsche Kaiserreich überdauert. Ihr Wort hat Bedeutung, wenn es gilt, die wirtschaftspolitischen Entschließungen des Staates durch die berufsmäßige Erfahrung der Gewerbetreibenden zu unterstützen. Der gute Ruf speist sich mit Berechtigung aus der Sachkunde, welche die Organisation zu aggregieren imstande ist. Dies alles darf weder gegen eine interdisziplinär informierte Rechtskritik noch Reformen immunisieren. Der abstrakt positive Leumund gerät aber in Bedrängnis, wenn man die Hauptaufgabe der IHK an ihrem Organisationsdesign spiegelt, Recht und Realität aufeinander bezieht, Pfadabhängigkeiten in Rechnung stellt, den Ursprüngen gerichtlicher Verfahren nachspürt, dominierende Erzählungen auf ihre Überzeugungskraft hin abklopft und Anfragen betreffend die Funktionalität von Pflichtverbänden nicht nur mit Verweisen über den Inhalt der »ständigen Rechtsprechung« und »herrschenden Meinung« begegnet.