Partnerschaft für Prävention
Aus der Arbeit des Europarats
Werner Sohn
„Partnerschaft“ ist im politischen und wirtschaftlichen Raum ein vertrauter Begriff. Er zeigt die Bildung neuer Gemeinschaften an, die sich auf gemeinsame Interessen und Ziele gründen. Über den Rahmen einer bloßen Interessengemeinschaft hinaus verbindet sich mit „Partnerschaft“ ein besonderes Ethos, ja, eine Philosophie. Im kriminalpräventiven Kontext lässt sich der Partnerschaftsbegriff durch drei unterschiedliche Strömungen kennzeichnen:
• Public-private partnership
• Koordination, Kooperation, Vernetzung
• Bürgerbeteiligung.
Im Rahmen eines Expertenausschusses „Partnership in Crime Prevention“ (PC – PA, 2000 – 2002) des Europarats wurden unter Mitwirkung der KrimZ zahlreiche Aktivitäten aus den Mitgliedstaaten analysiert und erörtert. Für Deutschland standen Ende der 1990er-Jahre kommunalpolitisch populär gewordene Sicherheitspartnerschaften und die (Idee der) Häuser des Jugendrechts im Vordergrund. Die Arbeit des PC – PA mündete in Empfehlungen zur Organisation partnerschaftlicher Kriminalprävention in Europa. BMA 18 enthält aus dem Englischen und Französischen übersetzte Beiträge der Ausschussarbeit (u. a.):
• Kumppanuus (Finnland)
• Samordning av Lokale kriminalitetsforebyggende Tiltak (Norwegen)
• Partenariat (Frankreich)
• Community safety and crime prevention (Kanada).