Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Heike Nordmann, Wolgang Schuldzinski
Ihre Wünsche – rechtssicher hinterlegt
Nur, wer eine Patientenverfügung aufgesetzt hat, kann sicher sein, dass seine Wünsche zum Beispiel zu lebensverlängernden Maßnahmen auch umgesetzt werden. Wie diese klar, eindeutig und rechtssicher formuliert wird, erläutert der Ratgeber mit Formulierungshilfen und vielen Beispielen.
Mit dieser Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung legen Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen fest. Sie sind sofort auf der sicheren Seite, wenn Sie diese schriftlich verfassen. Mithilfe unseres Ratgebers, den Textbausteinen und Musterformularen ist das kein Problem.
Diese Patientenverfügung entspricht den aktuellen Anforderungen des Bundesgerichtshofes (BGH): Eine Patientenverfügung ist nur dann bindend, wenn sie ausreichend konkret formuliert ist – ansonsten gibt es zu viele Interpretations- und somit Handlungsspielräume für Ärzte und Angehörige.