Persönlichkeitsverletzung durch unverlangte kommerzielle Kommunikation.
Eine Analyse elektronischer Individualkommunikation unter besonderer Berücksichtigung von E-Mail-Werbung.
Oliver Rothley
Ausgehend von dem tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel im Hinblick auf Information und Kommunikation zeigt Oliver Rothley, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht entgegen vielfach geäußerter Kritik geeignet ist, unverlangte Informationen abzuwehren. Im Rahmen seines individuellen kommunikativen Konzepts obliegt es dem Einzelnen, selbst zu bestimmen, wie sich der Informationsfluss in seine Richtung verhält. Die Berechtigung hierzu erhält der Rezipient aus der ausschließlich ihm zustehenden Verfügungsfreiheit hinsichtlich seiner individuellen Kommunikationsmedien und deren Bedeutung für die untrennbar mit seiner Persönlichkeit verbundenen interpersonalen Kommunikation. Im Ergebnis stellt der Autor heraus, dass insbesondere das vieldiskutierte unverlangte Zusenden von E-Mail-Werbung im Privatbereich neben der Verletzung von § 1 UWG auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.
Neben der Erweiterung des persönlichkeitsrechtlichen Schutzbereichs setzt sich der Autor kritisch mit der Systematik des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes auseinander. Rothley gelangt zu seinem Ergebnis mittels einer interessenbezogenen Schutzbereichsanalyse, womit der typischen unstrukturierten Einzelfallabwägung hinsichtlich der hier untersuchten Verletzungshandlungen eine Absage erteilt wird. Neben der schwerpunktmäßigen persönlichkeitsrechtlichen Betrachtung wird die europäische Rechtslage und das Wettbewerbsrecht im Hinblick auf das Thema untersucht. Die Problematik der E-Mail-Werbung zieht sich dabei wie ein roter Faden durch die Arbeit und wird aus Sicht der verschiedenen Rechtsgebiete beleuchtet. Schließlich nimmt der Verfasser auch Stellung zu der praxisrelevanten Problematik der Einverständniserteilung, vor allem bei Verwendung formularmäßiger Klauseln. Neben der kritischen Auseinandersetzung mit der diesbezüglichen Rechtsprechung werden Vorschläge für eine formularmäßige Einverständniserteilung unterbreitet.