Pflichten des Sicherheitsrates und der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Friedenskonsolidierung
Heike Jakob
Der Sicherheitsrat der VN nimmt sich der Friedenskonsolidierung an, um den Rückfall in einen Konfl ikt zu verhindern, d. h. er fördert Frieden im Sinne eines positiven Friedensbegriffs. Aus rechtlicher Perspektive ist zu klären, ob allein moralische Verpflichtungen und politischer Wille zu dieser Verantwortungsübernahme führen oder ob sich die Tendenz einer entsprechenden Rechtspflicht herauskristallisiert.°°Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob es dem Sicherheitsrat und den VN-Mitgliedstaaten erlaubt ist, die Bitte der Regierung eines betroffenen Staates um Hilfe bei der Friedenskonsolidierung in einer Situation abzulehnen, in der der Sicherheitsrat zuvor ein militärisches Engagement nach Kapitel VII VN-Charta°°erlaubt hat.°°Zunächst wird der Hintergrund der Friedenskonsolidierung der VN erörtert und der Handlungsrahmen des Sicherheitsrates und der Mitgliedstaaten innerhalb des Sicherheitsrates skizziert. Anschließend werden die Berechtigung zur Erteilung eines friedenskonsolidierenden Mandates sowie die Verpflichtung dazu°°behandelt. Abschließend folgen das die Kernfrage der Arbeit verneinende Ergebnis der Untersuchung und ein Ausblick.°°