Plädoyer für ein Naturwissenschaftsrecht
Klaus F. Gärditz
Warum Naturwissenschaftsrecht? Recht ist artifiziell, ein institutionengebundenes gesellschaftliches Konstrukt. Das Verhältnis der Rechtswissenschaften zu den Naturwissenschaften ist auf den ersten Blick ein Nichtverhältnis. Gemeinsame Diskursformate oder interdisziplinäre Foren gibt es – wohl auch aufgrund der hohen Verständigungsbarrieren – nicht. Gleichwohl zeigt sich bei näherer Betrachtung ein sehr differenziertes Bild. Klaus Ferdinand Gärditz zeigt skizzenhaft – eher im Sinne eines Forschungsprogramms – auf, warum das Recht zwar einerseits Naturwissenschaften braucht, sich im Umgang mit ihnen aber andererseits so schwertut.