Politische Verdächtigung (§ 241a StGB)
Tatbestand mit Potential oder „Totes Recht“?
Matthias Keller
Im Jahr 2018 kamen Medienberichte und Reportagen über eine von der türkischen Staatsregierung unter dem Präsidenten Erdogan lancierte App namens EGM Mobil auf, mit der von jedem Ort der Welt aus Personen wegen tatsächlich begangener oder vermeintlicher Straftaten an die türkischen Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden konnten. Es wurde befürchtet, dass diese App zu einem hohen Aufkommen an Denunziationen und in der Folge zu politischer Verfolgung von Deutschen mit türkischem Migrationshintergrund führen wird, weswegen sich die Frage gestellt hat, ob und wie die Nutzung der App zu diesem Zweck strafrechtlich erfasst werden konnte. Unter anderem von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages wurde § 241a StGB vorgeschlagen, eine Norm, die als Folge des kalten Krieges in das StGB eingeführt, in der heutigen Rechtsanwendungspraxis nur mehr ein Schattendasein fristet.
Diese Abhandlung soll den Tatbestand, seine Hintergründe und Strukturen beleuchten und die Frage beantworten, ob die Norm heutzutage überflüssig geworden ist.
In diesem Zusammenhang wurden die Umstände und Ereignisse, die in der Hochphase des Kalten Krieges kurz nach der Entstehung der beiden Deutschen Teilstaaten zu der Einführung der Norm durch das Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit geführt haben, dargestellt.
In einem zweiten Abschnitt wird die Struktur des Tatbestands und die ergangene Rechtsprechung beleuchtet und aufgezeigt, welche Restriktionen dazu geführt haben, dass eine Strafbarkeit wegen politischer Verdächtigung trotz begangener Taten heute äußerst unwahrscheinlich erscheint.
Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Sachlage, potenziellen Anwendungsgebieten und Optionen zur Weiterentwicklung, um die Norm aus ihrem gegenwärtigen dysfunktionalen Zustand zu lösen. Zwar mag nicht jeder Vorschlag auf allgemeine Zustimmung stoßen, die Arbeit soll hier jedoch Ansätze und die Grundlage einer Diskussion schaffen, die im Zuge der bis in die jüngste Vergangenheit anhaltenden Berichte über die Etablierung von Denunziationskanälen des türkischen Regimes als geboten erscheint.