Präventive Sicherheitsordnung
Zur Historisierung der Sicherungsverwahrung
Michael Wagner-Kern
Die Studie verknüpft Trutz von Trothas Befunde über den postmodernen Sicherheitsstaat – zusammengeführt in von Trothas Analysemodell der „präventiven Sicherheitsordnung“ (PSO) – mit zwei Dimensionen der Sicherungsverwahrung in Deutschland: ihrem grundsätzlich unbefristeten Charakter und dem Programm einer nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Das PSO-Konzept dient so als Interpretationsfolie für die Entstehung und Analyse der Sicherungsverwahrung. Der zeit(rechts)geschichtlich und strafrechtssoziologisch ausgerichtete Fokus auf die Sicherungsverwahrung reflektiert die Frage, inwieweit die Erschaffung dieser Maßregel – durch das Gewohnheitsverbrechergesetz zum 1. Januar 1934 in das Strafgesetzbuch eingeschrieben – als Ausdruck einer primär ideologisch geprägten NS-Kriminalpolitik oder aber, was oft behauptet wird, in erster Linie als bloße Umsetzung längerer Reformüberlegungen aus der Weimarer Zeit aufzufassen ist. Der Text macht die heutige Sicherungsverwahrung als das Produkt staats- und machtgeleiteter Kontrollkonzepte sichtbar, deren Bezugsgrößen in der Vergangenheit des Gewohnheitsverbrechergesetzes und seiner historisch nie erfolgten Revision liegen. Erkennbar wird ein historisches Maßregelrecht der Gegenwart.