Praxis der Mitbestimmung in Sozialen Angelegenheiten
Lothar Beseler
Die Neuauflage soll anhand von Beispielen den Zugang zum Mitbestimmungsrecht
des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten erleichtern.
In einem ersten Teil werden allgemeine Ausführungen zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG gemacht;
in einem zweiten Teil werden diese durch die Vorstelllung der einzelnen Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG anhand zahlreicher Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit ergänzt.
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.06.2021 wird bereits berücksichtigt.