Praxis der Zu- und Abschläge bei der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
Eine softwaregestützte empirische Untersuchung
Philipp Sahrmann
Zu- und Abschläge zur Regelvergütung des Insolvenzverwalters sollen einen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit eines Verfahrens kompensieren. Es fehlt jedoch an klaren gesetzlichen Vorgaben, wann und in welcher Höhe solche Abweichungen angezeigt sind. Diese Unbestimmtheit erschwert nicht nur die Beantragung, Festsetzung und Kontrolle, sondern kann auch zu einer unterschiedlich großzügigen Vergütungspraxis führen. Erstaunliche Einblicke in den tatsächlichen Umgang mit Zu- und Abschlägen gewährte der IX. Zivilsenat, als er sich im Dezember 2017 zur Veröffentlichung von Vergütungsbeschlüssen äußerte. Seitdem muss der im Internet veröffentlichte und daher frei zugängliche Text jedes Vergütungsbeschlusses die Berechnungsgrundlage und die festgesetzten Zu- und Abschläge enthalten. Dies ermöglicht die umfassende, empirische Untersuchung eines Bereichs, der bisher vor allem von anekdotischen Berichten und Erfahrungen geprägt war.
Daran anknüpfend beobachtete der Autor über einen Zeitraum von einem Jahr alle im Internet veröffentlichten Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte – insgesamt etwa 1,1 Millionen Dokumente. Aus den darin enthaltenen Vergütungsfestsetzungen für den vorläufigen und den endgültigen Insolvenzverwalter in Verfahren mit IN-Aktenzeichen wurden Informationen zur Berechnungsgrundlage und zu den beantragten und festgesetzten Zu- und Abschlägen extrahiert. Auf dieser Grundlage wird der tatsächliche Umgang mit Abweichungen von der Regelvergütung umfassend aufgearbeitet und dargestellt. Neben der Bedeutung von Zu- und Abschlägen für das Vergütungsaufkommen steht insbesondere die Frage im Zentrum, inwieweit dogmatische Unklarheiten und Spielräume tatsächlich eine unterschiedliche Handhabung zur Folge haben. Das Werk beginnt mit einer rechtsdogmatischen Betrachtung des Systems der Zu- und Abschläge und endet mit einer rechtspolitischen Würdigung der Untersuchungsergebnisse.