Praxiskommentar zum Europäischen Asylzuständigkeitssystem
Dublin III-Verordnung / Durchführungsverordnung zur Dublin III-Verordnung / Eurodac-Verordnung / Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
Ulrich Koehler
Das Europäische Asylzuständigkeitssystem, unter dem Begriff „Dublin III-VO“ bekannt, legt die Kriterien und das Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaates fest, der für einen Asylbewerber und dessen Asylverfahren zuständig ist. War das Rechtsgebiet früher wenigen Spezialisten vorbehalten, so treffen diese Rechtsnormen seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 nicht nur zahlreiche Bereiche der staatlichen Rechtspflege, sondern auch alle Behörden und Organisationen, die sich mit der Asyl- und Ausländerproblematik auseinandersetzen müssen.°°Diesen Institutionen bietet der Praxiskommentar Antworten auf die vielfältigen Fragen, die sich im täglichen Umgang mit dem Asylzuständigkeitssystem und insbesondere auch aus dem Minderjährigenschutz und dem Grundsatz der Familienzusammenführung ergeben. Speziell für den deutschen Anwenderbereich konzipiert und unter Einbeziehung der bis dato erfolgten Rechtsprechung deutscher Gerichte zur Dublin III-VO, füllt Ulrich Koehlers Kommentar eine Lücke in der bisherigen Literatur.°°