Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht
Gerhard Schäder, Sebastian Weber
Bei der Vertretung Ihrer Mandanten bei Arbeitsgerichtsprozessen stehen Sie häufig vor der Problematik, wie der zutreffende Streitwert zu ermitteln ist oder im Rahmen einer Beschwerde verändert werden kann. Da das Gesetz in einer Vielzahl von Fällen keine konkrete Regelung zur Festsetzung des Streitwertes trifft, gehen die Gerichte daher oft von sehr pauschalen Streitwerten aus. Darüber hinaus ist die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sehr unterschiedlich, konkrete Streitwerte sind sogar oftmals innerhalb der Arbeitsgerichte oder der Landesarbeitsgerichte umstritten. Zwar enthält der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit, der zuletzt im Februar 2018 überarbeitet wurde, Vorschläge zu typischen Fallkonstellationen, er beansprucht jedoch keine Verbindlichkeit. Einige Vorschläge sind unklar oder widersprüchlich, einige Vorschläge entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dem Praktiker liegen bisher keine gründlichen Ausführungen dazu vor, welche Rechtsqualität der Streitwertkatalog hat und was die Vorschläge konkret in der Praxis bedeuten. Der „Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht“ ist der erste und einzige Kommentar, der den Streitwertkatalog einer gründlichen und praxisnahen Prüfung unterzieht. Die zweite Auflage wurde umfassend aktualisiert und kommentiert die neueste Fassung des Streitwertkataloges. Sie erfahren: • Wie die jeweiligen Streitwertvorschläge im Urteils- und Beschlussverfahren zu verstehen sind. Sämtliche Nummern des Streitwertkatalogs werden von den Autoren kommentiert und anhand zahlreicher Beispiele erläutert. • Welche Fälle der Katalog überhaupt vor schlägt • Ob die vorgeschlagenen Streitwerte dem Gesetz entsprechen. Und falls nicht, welcher konkrete Streitwert vorzuschlagen ist. • Welche Widersprüche sich in den Vorschlägen finden und • wie die Rechtsprechung die einzelnen Vorschläge aufnimmt. Gehen Sie mit dieser einzigartigen Kommentierung auf Nummer sicher – und erreichen Sie im Arbeitsrechtsprozess die richtige Streitwertfestsetzung.