Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren
Thomas Ferber
Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. In der
Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr öffentliche Aufträge im Wert von ca.
360 Milliarden Euro vergeben. Die Gesamtzahl der Ausschreibungen schätzt man dabei
auf mehr als 2,5 Millionen pro Jahr. Für die gesamte Europäische Union geht man von
einem Marktvolumen bei öffentlichen Beschaffungen von mehr als 2 Billionen Euro aus.
Durch dieses hohe Marktvolumen und die Zahlungsfähigkeit der öffentlichen Hand sind
öffentliche Aufträge für Wirtschaftsunternehmen sehr interessant.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist allerdings streng formalisiert und inhaltlich
komplex und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die sich am Verfahren
beteiligenden Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um als Bieter
erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen.
Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche
Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen
Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein
Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die
Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens animieren. Eine
ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen
entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.
Fristen haben aufgrund der Formstrenge der Vergabeverfahren eine besondere Bedeutung. Ein
Verstoß gegen diese Fristen zum Beispiel durch die falsche Berechnung einer Frist kann zu
einer Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens führen. Eine zu späte Abgabe auch um nur eine
Minute führt zwangsläufig zum Ausschluss des Bieters.
In diesem Buch finden Sie alles über Angebotsfristen, Fristen zur Teilnahme,
Bewerbungsfristen, Zuschlagsfristen, Bindefristen, Wartefristen, Fristverkürzungen,
Fristverlängerungen und vieles mehr. Sie erfahren, wann Fristen beginnen und wann diese
enden sowie welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen
gelten. Behandelt werden die Verfahren gemäß VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO und VSVgV und soweit
zutreffend die Vergabearten öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung,
freihändige Vergabe, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren
sowie wettbewerblicher Dialog.
Die hier vorliegende dritte Auflage wurde deutlich erweitert und um den Bereich
Verteidigung und Sicherheit ergänzt.