Produktaktivierung und Registrierung bei Software für den Massenmarkt
Nils Jobke
Softwarepiraterie ist besonders für die Hersteller von Massensoftware ein großes wirtschaftliches Problem. Computersoftware kann einfach, ohne nennenswerte Kosten und in perfekter Qualität kopiert werden. Seit langem ist die Softwareindustrie bestrebt, ihre Produkte vor unerlaubter Nutzung zu schützen. Aktuell versucht sie dies durch Produktaktivierungs- und Registrierungsmechanismen. Zur Aktivierung muss der Anwender den Hersteller bei der Installation um Freischaltung der Software „bitten“. Dabei wird die Software an die Hardware gekoppelt. Bei der Registrierung verlangt der Hersteller die Übermittlung persönlicher Daten. Ohne Durchführung dieser Authentifizierungsmaßnahmen kann die Software nicht genutzt werden. Die Programmsperre betrifft jeden Nutzer gleichermaßen, also auch berechtigte Anwender, die Eigentümer der Software sind und an sich mit ihr – ohne Mitwirkung des Herstellers – nach Belieben verfahren könnten. Dennoch haben sich Rechtsprechung und Wissenschaft noch nicht intensiv mit der Fragestellung auseinandergesetzt. Der Autor versucht, diese Lücke zu schließen. Dabei beschränkt er sich bewusst auf die zivilrechtlichen Aspekte und konzentriert sich auf das Urheber- und Vertragsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Untersuchung klärt die technischen Zusammenhänge und zeigt letztlich, dass die aktuell von den Softwareherstellern verwandten Aktivierungs- und Registrierungsmaßnahmen einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Auf Basis der geltenden Gesetzeslage weist der Verfasser abschließend einen Weg zur Umsetzung eines effektiven Schutzes von Massensoftware, der sowohl die Interessen der Softwareindustrie angemessen berücksichtigt als auch die Rechte der Nutzer nicht über Gebühr belastet. Damit wendet er sich zugleich an Rechtswissenschaft und Praxis und gibt wichtige Impulse zur Gestaltung „haltbarer“ Lizenzbedingungen.