Produkthaftung für Lebensmittel – So sichern Sie sich vor Ansprüchen
Frithjof Wahl
Neu in der Reihe GASTRO-SPEZIAL:
Produkthaftung für Lebensmittel – So sichern Sie sich vor Ansprüchen
– Interhoga erweitert Angebot zu Rechtsthemen im Gastgewerbe –
Wer haftet, wenn Gäste durch infizierte Speisen wie etwa mit Salmonellen oder Hepatitis-Viren befallene Speisen zu Schaden kommen?
Solche Schicksalsschläge sind ein Alptraum für jeden Gastronomen. Sie sollten und dürfen nicht passieren, aber sie passieren. Trotz großer Sorgfalt, zumutbarem Prüfaufwand und Lieferantenkontrolle sind solche Fälle von Lebensmittelvergiftung nie ganz auszuschließen.
Was sind dann die Folgen, und worauf bzw. wie hat sich der Gastronom einzustellen?
Die Interhoga geht in ihrem Broschürenangebot „Gastro-Spezial“ auf die komplizierten Rechtsfragen zur Haftung ein. Neben der deliktischen Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) hat die Rechtsprechung unter dem speziellen Stichwort der Beweislastumkehr nach Gefahrenbereichen bei der Produkthaftung im Laufe der letzten drei Jahrzehnte in vielfacher Hinsicht die tatsächlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zugunsten des Geschädigten erheblich verbessert.
Das Produkthaftungsgesetz von 1989 bestätigt letztlich diese Rechtsprechung. Gesetz und Rechtsprechung haben die Unternehmensverantwortung vor dem Hintergrund eines verbesserten Verbraucherschutzes wesentlich verschärft.
In der Zwischenzeit liegen einige spektakuläre Gerichtsurteile aus dem Bereich der Gastronomie vor, die diesen Eindruck bestätigen.
Diese Urteile sind in der Broschüre ausgewertet; der sich daraus für den Gastronomen ergebende Trend wird aufgezeigt.
Die Ausgabe „Produkthaftung für Lebensmittel“ (ISBN 3-936772-24-X) ist erschienen bei der INTERHOGA GmbH, dem führenden Fachverlag für Hotellerie und Gastronomie, und ist zum Preis von 24,50 Euro (zuzügl. 4 Euro Versandkostenpauschale) mit Bankeinzugsermächtigung zu beziehen über die Homepage www.interhoga.de oder per Fax unter 0228/36 69 51.