Qualitätssicherung im Sozialrecht
Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. 13./14. Oktober 2011 in Erfurt
Christian Rolfs
Qualitätssicherung im Bereich sozialer Leistungen ist wichtig und gewinnt in allen Bereichen des Sozialrechts zunehmend an Bedeutung. Im Gesundheits- und Pflegewesen kann Qualitätssicherung sogar lebenswichtig sein. Eine vielfältige Branche hat sich hierzu entwickelt. Doch trägt die Qualitätssicherung wirklich zur Verbesserung der Sozialleistungen bei oder ist sie schon zum Selbstzweck geworden? Dieser und anderer Fragen widmete sich die Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes am 13. und 14. Oktober 2011 in Erfurt.
Die Beiträge der hochkarätigen Referenten der Tagung spiegeln die Vielschichtigkeit des kontrovers diskutierten Themas wider. Im Tagungsband werden die grundsätzlichen Fragen dieses aktuellen Themas behandelt und verschiedene Aspekte der Qualitätssicherung aus der Perspektive unterschiedlicher Wissenschaften für ausgewählte Sozialleistungsbereiche erörtert. Aus dem Inhalt:
– Qualitätssicherung als Verwaltungsaufgabe, Franz Reimer
– Qualitätssicherung durch Sozialrecht? – Rechtliche Steuerungsinstumente für eine qualitätsgesicherte Soziale Arbeit, Wolfgang Schütte
– Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive, Hans-Uwe Otto
– Qualitätssicherung aus Sicht der Rehabilitationsträger, Axel Reimann
– Kriterien und Strukturen der Qualitätssicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung: Gesetzliche Vorgaben und Ausgestaltung, Gerhard Igl
– Qualitätssicherung aus pflegewissenschaftlicher Perspektive, Stefan Görres unter Mitarbeit von Sabine Blom und Svenja Schmitt
– Qualitätssicherung aus der Sicht der gesetzlichen Pflegekassen, Monika Kücking und Eckart Schnabel
– Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Regelung der Qualitätssicherung, Astrid Wallrabenstein
– Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Pflegequalitätsberichterstattung nach § 115 Abs. 1a SGB XI, Bernd Schütze