Recht oder Politik?
Die Kelsen-Schmitt-Kontroverse zur Verfassungsgerichtsbarkeit und die heutige Lage.
Dieter Grimm
Dass zum Staat eine Verfassung gehört, ist heute nicht mehr strittig, ob zur Verfassung ein Verfassungsgericht gehört, dagegen sehr wohl. Paradigmatisch ist der Streit zwischen zwei der bedeutendsten Juristen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ausgetragen worden, Hans Kelsen und Carl Schmitt. Kelsen sah in der Verfassungsgerichtsbarkeit eine logische Folge der Verfassung, Schmitt verwarf sie, weil er einen anderen »Hüter« der Verfassung im Sinn hatte. Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts gab Kelsen recht. Allenthalben wurden Verfassungsgerichte gegründet. Im beginnenden 21. Jahrhundert regt sich wieder verstärkt die Kritik. Letztlich geht es dabei immer um das Verhältnis von Recht und Politik. So auch in dieser kleinen Schrift.