Rechtliche Bedeutung des Status ‚HIV-positiv‘
Leitfaden für Sozialversicherungsrecht, Privatversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht
Annemarie Keller
Die vorliegende Abhandlung untersucht auf der Grundlage neuester medizinischer und psychologischer Erkenntnisse die Auswirkungen der rechtlichen Gleichsetzung des Status „HIV-positiv“ mit einer Krankheit, wie sie das Eidgenössische Versicherungsgericht in seinem Grundsatzentscheid vom 5.9.1990 vertreten hat. Die Untersuchung erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete, in denen der Status „HIV-positiv“ überhaupt eine Rolle spielen kann. Im Folgenden sollen die im Vordergrund stehenden negativen Auswirkungen des Grundsatzentscheides kurz skizziert werden. Aus dem Inhalt: Rechtsdogmatische Auswirkungen im Versicherungsrecht (Sozialversicherungs- und Privatversicherungsrecht) und Arbeitsrecht rechtspolitische Auswirkungen: Der Schutz der öffentlichen Gesundheit durch kollektive Prävention und der Schutz der Schwachen werden durch den Grundsatzentscheid beeinträchtigt psychologische und soziologische Auswirkungen wirtschaftliche Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Privatversicherern finanzielle Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft Nach der vorliegenden Analyse drängt sich der Schluss auf, dass die HIV-Infektion noch nicht als Krankheit im Rechtssinne angesehen werden darf.