Rechtliche Grenzen der Umgestaltung des Heilpraktikerwesens.
Bernhard Hadank, Helge Sodan
Neben der Versorgung durch Ärzte leisten ca. 47.000 Heilpraktiker deutschlandweit einen wichtigen Beitrag für die öffentliche Gesundheitsversorgung. Gleichwohl wird den Heilberufsangehörigen ohne Bestallung, also ohne ärztliche Approbation, teilweise Misstrauen entgegengebracht, das hauptsächlich auf dem Vorurteil unzureichender Fachkompetenz beruhen dürfte. Das facettenreiche Behandlungsspektrum der Heilpraktiker deckt einen Versorgungsbereich ab, der allein durch die praktizierenden Ärzte nicht zu gewährleisten wäre. Trotz der sehr verbreiteten und intensiven Tätigkeiten von Heilpraktikern gibt es dafür nur relativ wenige Regelungen, die im Wesentlichen als vorkonstitutionelles Recht fortgelten.
In dem zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geschlossenen Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 heißt es: »Im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit wollen wir das Spektrum der heilpraktischen Behandlung überprüfen«. Zu dieser Prüfung will die vorliegende Schrift beitragen.