Rechts- und sozialstaatliche Aspekte der psychiatrischen Betreuung
Dargestellt am Beispiel des Tessiner Gesetzes über die sozialpsychiatrische Betreuung vom 26. Januar 1983 (LASP)
Die Betreuungssituation von psychisch Kranken ist in rechtlicher Hinsicht doppelt ungenügend: Einerseits fehlen Regelungen der Patientenrechte sowie konkretisierende Bestimmungen für die Ausgestaltung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung, wie z.B. Bestimmungen über die Zwangsbehandlung. Andererseits fehlt es an der Ordnung eines umfassenden Angebotes an Einrichtungen für die optimale Betreuung psychisch Kranker. Der Tessiner Gesetzgeber hat im Gesetz vom 26. Januar 1983 (LASP) diesen Bedürfnissen für die Betreuung psychisch Kranker exemplarisch Rechnung getragen: Das Gesetz zeichnet sich durch eine interdisziplinäre Konzeption aus und berücksichtigt rechtliche, medizinisch-soziale und organisatorische Aspekte.