Rechtsethische Auslegung im Schadensrecht.
Eine Betrachtung zur Drittschadensliquidation.
Seongbum Lee
Was als Gesetzesinhalt zu verstehen ist, wird bestimmt durch das spannungsreiche Verhältnis zwischen dem, was wörtlich im Normtext steht, und dem, was damit gemeint ist. Um zu erfassen, was das Gesetz meint, bedarf es einer Auslegungsmethode, die sich mit rechtsethischen Wertungen innerhalb des Gesetzes befasst. Dazu beschäftigt sich der Autor mit der rechtsethischen Auslegung, nach welcher rechtsethische Argumente punktuell und interessengerecht in die Gesetzesauslegung einzubeziehen sind. Als Anwendungsbeispiel der rechtsethischen Auslegung wird die Drittschadensliquidation gewählt, die dem Dogma vom Gläubigerinteresse als rechtsdogmatischem Grundsatz des Schadensrechts zuwiderläuft. Dabei wird die Möglichkeit betrachtet, den rechtsdogmatischen Grundsatz zu flexibilisieren, indem rechtsethische Wertungen des Schadensrechts berücksichtigt werden, welche für den Ausgleich des Drittschadens relevant sind. Damit kann überprüft werden, ob sich die Drittschadensliquidation auf dieses Auslegungsergebnis stützen lässt.