Rechtsfragen des schadensrechtlichen Abfindungsvergleichs
Matthias Köck
Abfindungsvergleiche spielen bei der Erledigung und Abwicklung von Schadensereignissen eine große Rolle. Gleichwohl findet eine dogmatische Einordnung des Abfindungsvergleichs in Literatur und Rechtsprechung kaum statt. Gegenstand dieser Untersuchung ist daher zunächst die dogmatische Einordnung des Abfindungsvergleichs in das System der Rechtsgeschäftslehre. Es wird der Frage nachgegangen, ob es sich bei einem Abfindungsvergleich um einen Verpflichtungs- und/oder Verfügungsvertrag handelt. Daneben werden zahlreiche, sich um den Abfindungsvergleich rankende Probleme erörtert. Beispielhaft sind die Reichweite der Regulierungsvollmacht des Haftpflichtversicherers bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs (bei Überschreiten der Deckungssumme oder im notleidenden Versicherungsverhältnis), die Wahl des richtigen Zinsfußes im Rahmen der Kapitalisierung und die Beteiligung Dritter am Vergleich (Gesamtschuldner, Gesamtgläubiger) zu nennen. Zudem werden Fragen der Verjährung und der Anwaltshaftung erörtert. Eine eingehende Untersuchung der Beseitigungsmöglichkeiten der endgültigen Regelungswirkung von vorbehaltlosen Kapitalabfindungs- und Rentenvergleichen bildet den Schwerpunkt der Abhandlung. Hierbei wird die Rechtsprechung einer kritischen Prüfung unterzogen. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob von einem umfassenden Abfindungsvergleich zwischen Geschädigtem und Schädiger/Versicherer auch Ansprüche umfasst sein können, die vor Abschluss des Vergleichs auf einen Sozialleistungsträger übergegangen sind. Bedeutung gewinnt diese Problemstellung bei einer (auf einer Gesetzesänderung beruhenden) Leistungseinstellung des Sozialleistungsträgers, bei der die übergegangenen Ansprüche eigentlich an den Geschädigten zurückfallen würden.