Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR 69. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: Juni 2018
Zur Ergänzungslieferung
Die 69. Ergänzungslieferung enthält die Aktualisierungen des § 30a VermögensG.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Richter, Behörden, Rechtsabteilungen, Unternehmen, Banken.