Rechtsnatur, konkrete Voraussetzungen und Legitimität der Beteiligungsform gemäß Art. 25 Abs. 3 lit (d) IStGH-Statut.
Kyung-Gyu Park
Wenngleich die Beteiligungsform gemäß Art. 25 Abs. 3 lit. (d) IStGHS in der Praxis des Internationalen Strafgerichtshofes hochrelevant ist, wurden bislang ihre Rechtsnatur, konkrete Voraussetzungen und Legitimität noch nicht gänzlich geklärt. Die Rechtsnatur der Beteiligungsform wird mittels entstehungsgeschichtlicher und rechtsvergleichender Analyse und sodann durch Untersuchung konkreter Voraussetzungen der Beteiligungsform beleuchtet. Im Anschluss daran wird auf die Frage nach der Legitimität der Beteiligungsform im Hinblick auf Strafzumessung eingegangen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Untersuchung darauf, unter welchen Voraussetzungen eine materiellrechtliche Vorschrift, die u.a. die Überwindung von Beweisschwierigkeiten zum Regelungszweck hat, im Licht des Fairnessprinzips als legitim anzusehen ist. Der Autor schlägt schließlich eine Änderung der Vorschrift vor, um die Konformität der Beteiligungsform mit dem Fairnessprinzip sicherzustellen.