Rechtsvergleichende Betrachtung präventiv-polizeilicher Videoüberwachungen öffentlich zugänglicher Orte in Deutschland und in den USA.
Verena Bartsch
Die Autorin befasst sich mit zur Kriminalprävention eingesetzten polizeilichen Videoüberwachungen an öffentlich zugänglichen Orten. Sie vergleicht die praktische Anwendung und rechtliche Problematik dieser zunehmend eingesetzten Maßnahme in Deutschland und in den USA. Ziel dabei ist es, Parallelen und Unterschiede aufzuzeigen und durch den Rechtsvergleich neue Aspekte für die rechtliche Beurteilung solcher Videoüberwachungen in Deutschland, auf der der Schwerpunkt der Untersuchung liegt, zu gewinnen.
Beleuchtet werden zunächst u. a. die Entwicklung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Deutschland und in den USA sowie Gründe für deren zunehmende Anwendung. Die Erörterung der rechtlichen Problematik hat die Darstellung des verfassungsrechtlichen Privatsphären- und Persönlichkeitsschutzes in Deutschland und in den USA zum Ausgangspunkt. Eingehend erläutert und verglichen werden die unterschiedlichen Ansätze zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Videoüberwachungen in den beiden Ländern, und es werden die ersten Ansätze einer Normierung in den USA vorgestellt. Die durch die einzelnen deutschen Bundesländer geschaffenen Ermächtigungsnormen werden genauer betrachtet und auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht.
Hier wird zum einen der Frage der Gesetzgebungskompetenz betreffend der Videoüberwachung als doppelfunktionaler Polizeimaßnahme (insbesondere dem umstrittenen Problem der Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Strafverfolgungsvorsorge) nachgegangen. Zum anderen wird analysiert, welche Voraussetzungen sich aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip für die Regelung von Videoüberwachungen ergeben (wie die Begrenzung auf Kriminalitätsschwerpunkte, das Aufstellen von Hinweisschildern) und welche organisations- und verfahrensrechtlichen Schutzvorschriften (wie Dokumentations-, Benachrichtigungs-, Löschungspflichten oder Anhörungsrechte) zu einem effektiven Grundrechtsschutz aufzustellen sind.