Reform der Corporate Governance nach dem Wirecard-Skandal
Grundlagen – Problemfelder – Lösungsansätze
Daniel Graewe, Patrick Velte
Corporate Governance nach Wirecard:
aktuelle Lösungsansätze für die Unternehmenspraxis
Der mutmaßliche Betrug beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard 2020 gilt schon heute als einer der größten Bilanzskandale in der deutschen Nachkriegsgeschichte und hat die deutsche Wirtschaft im Jahr 2020 spürbar erschüttert.
Bereits kurz nach dem Bekanntwerden kündigte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Vertrag mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) auf und veröffentlichte im Anschluss einen Aktionsplan. Aus diesem resultiert die aktuelle Reform der Corporate Governance. Darin wird insbesondere die Neuordnung bzw. Optimierung des deutschen Enforcement-Systems sowie der Abschlussprüfung diskutiert.
Der neue Brennpunkt erläutert vor diesem Hintergrund zunächst die Grundlagen der Corporate Governance sowie der Corporate Compliance und befasst sich zudem mit zentralen Fragen: Wie lassen sich die Reformvorschläge der Bundesregierung in der täglichen Praxis umsetzen? Wie können Kontrollmechanismen besser greifen und Bilanzskandale wie bei Wirecard in Zukunft wirksam verhindert werden? Dazu beleuchten die Autoren verschiedene Thesen zur zukünftigen Bedeutung der Corporate Governance als wichtiger Bestandteil der modernen Unternehmensführung.
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort.
Geleitwort.
I. Grundlagen der Corporate Governance und Compliance
1. Corporate Governance.
2. Compliance.
II. Ausgewählte interne Corporate-Governance-Normierungen de lege lata
1. Einführung.
2. Interne Kontrollsysteme und Risikomanagementsysteme.
3. Compliance-Management-Systeme (CMS).
4. Hinweisgebersysteme (Whistleblowing-Systeme).
5. Prüfungsausschüsse des Aufsichtsrats.
6. Abschlussprüfer.
III. Vorschläge zur Reform der Corporate Governance nach dem Wirecard-Skandal
1. Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) und weitere Reformvorschläge im Überblick.
2. Vorstand.
3. Aufsichtsrat.
4. Abschlussprüfer.
5. Eigene Stellungnahme.
6. Fazit.