Reisekosten 2014 und Bewirtungskosten
Parallele und praxisnahe Darstellung des Ertrag- und Umsatzsteuerrechts
Wilhelm Krudewig
Die Reisekosten sind mit Wirkung vom 1.1.2014 neu geregelt worden. Es kommt entscheidend darauf an, ob es sich um Auswärtstätigkeiten handelt oder um Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bzw. erster Tätigkeitsstätte. Eine beruflich veranlass-te Auswärtstätigkeit (= Geschäftsreise) liegt vor, wenn⇒ ein Unternehmer außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der Betriebs-stätte, die den Mittelpunkt seiner auf Dauer angelegten betrieblichen Tätigkeit bil-det, tätig wird,⇒ ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine tabellarische Übersicht zeigt, welche Veränderungen hier ab 2014 zu beachten sind.Die Ausführungen sind leicht verständlich und durch viele Praxisbeispiele problemlos nachvollziehbar. Dieses Werk bietet eine umfassende Darstellung des steuerlichen Reisekostenrechts, z. B. auch⇒ wann es vorteilhaft ist, die erste Tätigkeitsstätte festzulegen und wann es sinnvoll ist auf eine Festlegung zu verzichten,⇒ dass kostenlose Mahlzeiten nicht mehr als Arbeitslohn zu erfassen sind, wenn dem Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale zusteht,⇒ wie die Zweitwohnung am Beschäftigungsort im Rahmen einer doppelten Haus-haltsführung ab 2014 abgerechnet wird.