Reisekosten für Selbstständige und Unternehmer
Wilhelm Krudewig
So rechnen Selbstständige und Unternehmer ihre Reisekosten schnell und richtig ab.
Bei auswärtigen Tätigkeiten kann der Unternehmer seine Fahrt- und Übernachtungskosten mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Verpflegungskosten darf er nur in Höhe der Verpflegungspauschalen abziehen, maximal für die Dauer von 3 Monaten.
Der einheitliche Begriff „Auswärtstätigkeit“ gilt auch bei Geschäftsreisen ins Ausland.
Worauf dabei im Details zu achten ist und wie Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen erfahren Sie in diesem E-Book.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele, Tipps und Empfehlungen finden Sie schnell und einfach Lösungen auf diese (und viele weitere) Themen:
– Für welche Leistungen sind 7 oder 19% Umsatzsteuer zu zahlen?
– Verpflegungsmehraufwendungen – Worauf es bei der 3-Monatsfrist ankommt
– Was bei der Abrechnung von Geschäftsreisen ins Ausland zu beachten ist
– Wie grenzüberschreitende auswärtige Tätigkeiten abgerechnet werden
– Herausrechnen der Verpflegungskosten aus den Übernachtungskosten