Richterliche Pflichten und Haftung beim Prozessvergleich der ZPO.
Lennart Friedemann Schramm
Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, welche Pflichten für den Richter gelten, wenn die Parteien eines Rechtsstreits einen Prozessvergleich schließen. Da der Regelungsumfang zum Prozessvergleich in der ZPO gering ist, wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob im Wege der direkten oder analogen Anwendung anderer Vorschriften Rückschlüsse für die richterlichen Prüfungspflichten gezogen werden können. Außerdem wird die mögliche Haftung des Richters beim Prozessvergleich behandelt.