Richtsatz-Sammlung 2011
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben
Bundesministerium der Finanzen
Gemäß § 37 BpO ermitteln die zuständigen Finanzbehörden der Länder nach Ergebnissen von Außenprüfungen branchenbezogene Richtsätze. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen.
Unternehmer und ihre Berater sollten die Richtsätze kennen, denn die Richtsätze dienen auch dem betriebswirtschaftlichen Vergleich. Dieses Heft enthält die aktuelle neue Sammlung für das Kalenderjahr 2011.