Römisches Strafrecht nach Ulpian.
Buch 7 bis 9 De officio proconsulis.
Alexander Nogrady
Im Mittelpunkt dieser dem römischen Strafrecht gewidmeten Arbeit steht die Untersuchung und Rekonstruktion der Bücher sieben bis neun de officio proconsulis des wohl berühmtesten römischen Juristen, Domitius Ulpian. Mit Hilfe von Ulpians Werk sollte der Provinzstatthalter einen Überblick über die von ihm wahrzunehmenden Rechtsprechungsmaterien, u. a. das Strafrecht, erhalten. Dabei versuchte Ulpian, das im Laufe der Zeit immer unübersichtlicher gewordene Strafrecht zu systematisieren und es so für den Praktiker handhabbar zu machen.
Der Autor stellt in diesem Rahmen Entwicklungen des römischen Strafprozessrechts und materiellen Strafrechts der Provinzen vom 1. bis zum 3. Jh. n. Chr. auch und gerade im Hinblick auf die Einflüsse der Rechtswissenschaft dar. Im Ergebnis wandelte sich das Strafrecht fortwährend, zum Teil von einem Kaiser zum nächsten. In gleicher Weise wurde auch das Strafverfahrensrecht immer genauer festgelegt.