Römische Emphyteuse und deutsche Erbleihe
Ein Beitrag zur Entstehung der Wissenschaft vom deutschen Privatrecht
Wolfgang Dannhorn
Die Studie behandelt das Verhältnis zwischen römischer Emphyteuse (der römischrechtlichen Erbpacht) und ihren deutschrechtlichen Gegenstücken von 1500 bis 1800. Die römische Emphyteuse war seit der Rezeption des römischen Rechts dasjenige Rechtsinstitut, anhand dessen die vornehmlich bäuerlichen (Erb-) Pachtverhältnisse beurteilt wurden. Dadurch kam es zu einem
Aufeinandertreffen römischrechtlicher Grundsätze mit den althergebrachten Formen der deutschen Erbleihe. Der Verfasser zeichnet die Entwicklung dieses Spannungsverhältnisses in der gelehrten Rechtswissenschaft nach, wobei ein besonderes Augenmerk der Frage gilt, wie sich das römisch-gemeine Recht an einheimische Rechtsgrundsätze anpasst. Dabei tritt auch zu Tage, wie sich nach und nach eine eigene ‚Wissenschaft vom deutschen Privatrecht‘ etabliert, die eine originäre ‚deutsche Emphyteuse‘ als Rechtsinstitut zu begründen versucht ein Projekt, das aber gegen 1800 als gescheitert angesehen werden muss.