Römische Jurisprudenz in Africa
mit Studien zu den pseudopaulinischen Sentenzen.
Detlef Liebs
Auch wenn heute auf den ersten Blick nicht mehr viel, nur noch Ruinen davon übrig sind, so war doch Nordafrika von Libyen bis Marokko bis zur arabischen Eroberung ein wichtiger Bestandteil des römischen Reichs. Es war sogar eins der am gründlichsten romanisierten Gebiete, in mehr als 600 Städten nach römischem Vorbild organisiert. Man sprach dort mitunter noch punisch, überall aber lateinisch bzw., in Ostlibyen, griechisch. Bedeutende lateinische Dichter, Fachschriftsteller und Kirchenväter waren in Africa zu Hause, wie die Römer den Hauptteil der Provinz nannten; oder sie stammten von dort. Deshalb wäre es erstaunlich, wenn Africa zur Kulturleistung der klassischen römischen Rechtswissenschaft und des römischen Rechts nichts Nennenswertes beigetragen hätte. In der Tat verkünden zahlreich erhaltene Inschriften, dass unter den vielen Millionen römischer Bürger, die dort nach römischem Recht lebten, auch verhältnismäßig viele Juristen praktizierten.
Mustert man nun die literarische Hinterlassenschaft der römischen Juristen auf eine mögliche Herkunft aus Africa hin, so ergeben sich bei Werken, die bislang nicht lokalisiert werden konnten oder einfach in Rom angesetzt wurden, dass mehrere von ihnen am ehesten in Africa entstanden. Dazu gehört vor allem ein Kompendium, das wegen seiner Anspruchslosigkeit und wegen des Pseudonyms, unter dem es in Umlauf gebracht wurde, später zur meistgebrauchten römischen Juristenschrift avancieren sollte: die „Allgemein anerkannten Meinungen, an den Sohn“ (Sententiae receptae ad filium), angeblich von dem berühmten Juristen Julius Paulus, der um 200 n. Chr. in Rom wirkte. Seit Längerem ist anerkannt, dass das Werk nicht von ihm stammen kann. Nunmehr wird dargetan, wann genau es entstanden ist: um 300; und wo: eben in Africa. Dadurch haben wir jetzt genauere Informationen über das in Africa praktizierte römische Recht, das mannigfache Provinzialismen aufweist. Auch sie werden entfaltet.