Saarländisches Krankenhausgesetz – Kommentar
Christoph Lafontaine
Der saarländische Gesetzgeber hat die Einführung eines diagnosebezogenen Fallpauschalensystems
zum Anlass genommen, das Saarländische Krankenhausgesetz insgesamt zu überarbeiten. Einen Schwerpunkt bildete dabei die Anpassung der Vorschriften über die Krankenhaus- und Investitionsplanung an die veränderten bundesrechtlichen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die vorliegende
Kommentierung erläutert die neue Rechtslage unter Berücksichtigung auch der inzwischen ergangenen Rechtsverordnungen.
Der Autor ist Richter am Landgericht Saarbrücken. Er hat die Entstehung des Saarländischen Krankenhausgesetzes als Leiter des Referats für Kabinett, Bundesrat, Parlaments- und Europaangelegenheiten
im Saarländischen Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales begleitet.