Schutzgesetzhaftung für fehlerhafte Rechnungslegung
Ansprüche Dritter gegenüber Kapitalgesellschaften und ihren Geschäftsleitern gem. § 823 Abs. 2 BGB bei Verstößen gegen Handelsbilanzrecht
Björn Schneider
Die Einordnung bilanzrechtlicher Vorschriften nach HGB und IAS/IFRS als Schutzgesetze ist seit jeher umstritten. Zunächst liegt das an der komplexen Multifunktionalität der Rechnungslegung. Darüber hinaus ist die Dogmatik des § 823 Abs.2 BGB weiterhin von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Noch unklarer wird die Situation, bezieht man die Frage nach einer persönlichen Geschäftsleiteraußenhaftung in die Betrachtung ein. Björn Schneider widmet sich der Problematik daher in ihrer gesamten rechtssystematischen Komplexität, angefangen mit der Frage, was aus der europarechtlichen Provenienz des Bilanzrechts folgt. Schließlich untersucht er aus steuerungswissenschaftlicher Sicht, ob die Einordnung bilanzrechtlicher Vorschriften als Schutzgesetze nicht einen wertvollen Beitrag zur bisher kaum gewährleisteten Durchsetzung des Bilanzrechts leisten kann.
Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der Justus-Liebig-Universität Gießen für die beste Dissertation des akademischen Jahres 2020/2021 innerhalb der Sektion Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften ausgezeichnet.