SchwbVWO
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen Kommentar
Roger Hohmann, Bernd Wiegand
Die Wahlordnung regelt die Einzelheiten zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und der Stufenvertretungen (Gesamt-, Bezirks-, Haupt- und Konzernschwerbehindertenvertretung). Diese regelmäßigen Wahlen betreffen 14.000 – 20.000 Schwerbehindertenvertretungen in ganz Deutschland. Angesichts der erheblichen Kompetenzen der Schwerbehindertenvertretungen, so gerade auch bei dem Abschluss von Integrationsvereinbarungen, sind diese Wahlen für sehr viele Betriebe und Dienststellen von größter Bedeutung. Die daneben bestehenden Unsicherheiten aufgrund der durch die Rechtsprechung vorangetriebenen Auslegung der Wahlvorschriften werfen viele Fragen auf. Damit ist es unerlässlich, sich zuverlässig über die aktuelle Rechtsentwicklung zu informieren.
Der Kommentar der Rechtsanwälte Bernd Wiegand und Roger Hohmann greift dieses Bedürfnis auf und erläutert die einzelnen Bestimmungen der Wahlordnung detailliert und praxisorientiert und geht dabei insbesondere auch auf die Verzahnung mit den Vorschriften zur Wahl der Betriebs- und Personalräte ein.
Die im Anhang enthaltenen Wahlformulare und der Wahlkalender bieten allen mit der Durchführung befassten Praktikern die bestmögliche Unterstützung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Realisierung der Wahlen.
Der Kommentar ist damit für alle, die direkt oder indirekt mit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und der Stufenvertretungen befasst sind, eine zuverlässige und unentbehrliche Arbeitshilfe für die Umsetzung der SchwbVWO.