Solidarität und soziales Schutzprinzip in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Anwendbarkeit des Europarechts auf mitgliedstaatliche Systeme der sozialen Sicherung am Beispiel der Berufsgenossenschaften.
Katie Baldschun
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den traditionellen Zweigen der deutschen Sozialversicherung und begegnet zugleich immer wieder Kritik wegen ihres Charakters als Zwangsversicherung. Seit einem Urteil des EuGH zur italienischen Unfallversicherung wird gleichwohl zumeist davon ausgegangen, auch die deutsche Unfallversicherung sei „europarechtsfest“, da sie kein Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts sei. Die Autorin zeichnet die Kriterien nach, die an ein System sozialer Sicherung gelegt werden müssen, damit es Sozialversicherung im verfassungsrechtlichen Sinne ist. Am Beispiel der gesetzlichen Unfallversicherung geht es dabei um eine Schärfung der Begriffe, insbesondere derjenigen der Solidarität und des sozialen Ausgleichs. Der Begriff der Solidarität ist auch für soziale Sicherungssysteme im europäischen Wettbewerbsrecht ein entscheidender, wenn es um die Unternehmenseigenschaft eines solchen Systems geht. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung wird man als Unternehmen einordnen müssen, jedoch kann sie sich auf eine Ausnahme vom Wettbewerbsrecht berufen und ist auch nur teilweise an der Dienstleistungsfreiheit zu messen.
Die Arbeit wurde mit dem Ehrhardt-Imelmann-Preis der Universität zu Köln 2007 ausgezeichnet.