Solidaritätspflichten Unbeteiligter
Dargelegt am Beispiel von Aggressivnotstand, Defensivnotstand, unterlassener Hilfeleistung und polizeilichem Notstand
Lena Kühnbach
Solidarität wird als Rechtspflicht in der rechtswissenschaftlichen Literatur stiefmütterlich behandelt, obwohl sich einige rechtliche Phänomene, wie z.B. die Strafbarkeit der unterlassenen Hilfeleistung, nicht anders als unter Zugrundelegung einer interpersonalen Solidaritätspflicht erklären lassen. Die vorliegende Untersuchung geht dem Problem rechtlicher Solidarität daher sowohl vom rechtsphilosophischen als auch verfassungsrechtlichen Standpunkt aus nach und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass sich ein allgemeines Rechtsprinzip der Solidarität begründen und formulieren lässt. Diese Erkenntnis ist nicht nur für einzelne rechtliche Phänomene, sondern vor allem auch für die Grundlegung des Sozialstaates von Bedeutung.