Sorgfalt bei der Übertragung und beim Erwerb von Kulturgütern
Regula Berger-Röthlisberger
Seit Erlass des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) und der dazugehörigen Verordnung (KGTV) sind die Rechtsverhältnisse im Kunsthandel neu geordnet worden. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Konsequenzen, die sich für den Kunsthandel in der Schweiz ergeben. Im Mittelpunkt steht die Sorgfaltspflicht aller Beteiligten.
Zunächst wird untersucht, was als „Kulturgut“ qualifiziert werden kann. Als Grundlage für weitere Erkenntnisse werden die vertraglichen Verhältnisse dargestellt, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Kunstauktion unter Mitwirkung einer Fachperson gelegt wird. Anschliessend werden die der Fachperson gegenüber ihrem Kunden auferlegten Sorgfaltspflichten im Lichte des allgemeinen Schuldrechts, der Bestimmungen des KGTG sowie der Selbstregulierung dargelegt und qualifiziert. Überdies werden die dem Erwerber eines Kulturguts obliegenden Sorgfaltspflichten analysiert. Im Zentrum steht der gutgläubige Eigentumserwerb, der mit Rücksicht auf die durch das KGTG eingeführten Neuerungen untersucht wird, unter Berücksichtigung des Problems der Wissenszurechnung sowie von Beweisfragen im Zusammenhang mit dem guten Glauben.