Sozialgerichtsgesetz
Kommentar
Joachim Becker, Dirk Bieresborn, Christian Burkiczak, Martin Gutzeit, Stephan Gutzler, Knut Haack, Karin Hannappel, Thomas Harks, Andreas Heinz, Ulrich Hübschmann, Susanne Jaritz, Hans-Peter Jung, Carsten Karmanski, Jan-Michel Krauß, Anders Leopold, Henning Müller, Elke Roos, Bernhard-Joachim Scholz, Thomas Sommer, Elisabeth Straßfeld, Stefanie Vogl, Volker Wahrendorf
Zum Werk
Gegenstand des Sozialgerichtsgesetztes sind die umfangreichen Vorschriften zur Gerichtsverfassung, zu den gemeinsamen Verfahrensvorschriften, zu den Rechtsmitteln, zum Themenkomplex der Wiederaufnahme des Verfahrens und der besonderen Verfahrensvorschriften sowie zu den Kosten und der Vollstreckung und zu den Übergangs- und Schlussvorschriften.
Dieser neue Online-Großkommentar zum Sozialgerichtsgesetz (BeckOGK SGG) wird nunmehr in der zweite Printausgabe ausgeliefert. Das Werk erläutert die unterschiedlichen Themenbereiche des Sozialgerichtsgesetzes sowohl rechtspraktisch als auch rechtswissenschaftlich fundiert und anspruchsvoll.
Dabei wird besonderer Wert auf die in der Praxis auftretenden Probleme gelegt, die unter umfassender Auswertung der weitreichenden Rechtsprechung erörtert werden. Die Kommentierungen weisen auch auf parallele Regelungen in anderen Verfahrensordnungen hin und berücksichtigen insbesondere jene Vorschriften der ZPO, die auch im sozialgerichtlichen Verfahren Anwendung finden.
Dieser Kommentar ist damit nicht nur für alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit und für Fachanwälte für Sozialrecht ein unverzichtbares Arbeitsmittel, sondern gibt auch Vertretern von Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträgern ein wertvolles Arbeitsmittel zur erfolgreichen Lösung aller prozessualen Fragestellungen im Sozialgerichtsverfahren an die Hand.
Vorteile auf einen Blickumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung des BSG und der Obergerichtefachlich besonders ausgewiesene Autoren aus der Praxis
Zielgruppe
Für Sozial- und Verwaltungsgerichte, Rechtsanwälte, Agenturen für Arbeit sowie alle Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträger.