Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderung
Kommentar. Stand: November 2022, Gesamtwerk inkl. 31. Lfg.
Alexander Angermaier, Hans-Dieter Braun, Wolfgang Breunig, Christian Burkiczak, Stefan Claus, Helmut Dankelmann, Sandra Ewig, Martin Gerenkamp, Johannes Greiser, Jens Hansen, Carolin Julia Heiter-Dieses, Tobias Kador, Helmut Koch, Günter Kranz, Rainer Kuhnke, Birgit Längert, Peter Litzka, Krystyna Okoye-Montis, Dieter Pasternak, Silvia Rau, Gottfried Rokita, Matthias Rübner, Egbert Schneider, Erwin Schönefelder, Karl Straub, Richard Wanka, Bernhard Weber, Peter Weinholtz, Bettina Weinreich, Matthias Wollmann, Edeltrud Zahn
Die 3. Auflage des Kommentars behandelt in übersichtlicher und konzentrierter Form die vielgestaltigen Rechtsvorschriften für das Arbeitsförderungsrecht, die Berechtigten, die Versicherungspflicht, Beratung und Vermittlung, Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Leistungen an Träger, die Aufgaben der Bundesagentur, Pflichten, gemeinsame Vorschriften für Leistungen, Finanzierung, Organisation und Datenschutz, Straf-und Bußgeldvorschriften sowie Sonderregelungen. Ausführliche und fundierte Erläuterungen erleichtern die eigene Urteilsbildung. Darüber hinaus wird allen, die sich mit der Rechtsmaterie des SGB III zu befassen haben, wertvolle Hilfestellung bei der Orientierung geleistet. Als Einstieg dazu dient der Gesetzestext.
Der Kommentar ist für alle mit dieser Materie befassten Personen wie Arbeitsverwaltung, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Konkursgerichte und -verwalter, Sozialverbände und Kommunen ein äußerst wertvolles Nachschlagwerk und Hilfsmittel.
Das SGB III wurde durch eine Vielzahl von Änderungsgesetzen grundlegend geändert.
Die Verfasser verfügen über langjährige Erfahrung, die auf diese Weise dem Benutzer zugute kommt.
Das Werk wurde begründet von Dr. Erwin Schönefelder, Günther Kranz und Dr. Richard Wanka.
Neu bearbeitet und fortgeführt von Herrn Prof. Dr. Hans-Dieter Braun, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA), Mannheim, (Gesamtredaktion),
sowie Mitarbeitern aus dem Kreis der Arbeitsverwaltung und der Sozialgerichtsbarkeit.
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