Sozialgesetzbuch X
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Björn Diering, Hinnerk Timme
Der LPK SGB X
ist das Markenzeichen für einen problemorientierten wie verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Schutz der Sozialdaten, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten. In der Reihe der roten LPK-Reihe nimmt er seinen festen Platz ein.
Die aktuelle 4. Auflage
bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und
berücksichtigt sämtliche Gesetzesänderungen, insbesondere durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, welches die Möglichkeiten zur Nutzung elektronischer Dienste in der öffentlichen Verwaltung erleichtert integriert die zahlreichen neuen Entscheidungen aller Instanzen rund um das SGB X
zeigt dabei stets die Bezüge zum VwVfG auf und
verknüpft alle Neuerungen wo sinnvoll mit den Besonderheiten der verschiedenen Sozialversicherungszweige und deren Auswirkungen.
Besonders praxisnah
Im Teil „Verwaltungsgerichtliches Verfahren“ wird die Umsetzung von Verfahrensproblemen im Prozess vor den Sozialgerichten dargestellt.
Herausgeber und Autoren
kommen aus den Bereichen Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft und sind mit den Problemen des SGB X durch ihre tägliche Praxis bestens vertraut:
Walter Böttiger, Richter am LSG Baden-Württemberg | Dr. Tilman Breitkreuz, Richter am LSG Hamburg | Dr. Björn Diering, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin, Richter am Niedersächsischen Anwaltsgerichtshof, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht, Verden/Aller | Prof. Dr. Heinrich Lang, Dipl. Sozial-Päd., Universität Greifswald | Karl Lang, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Annette Prehn, Universität Greifswald | Dr. Knut Seidel, Rechtsanwalt, Bonn | Wolfgang Siewert, Präsident des LSG Hamburg | Hinnerk Timme, Vorsitzender Richter am LSG Schleswig-Holstein | Prof. Dr. Dirk Waschull, Fachhochschule Münster, Richter am LSG NRW a.D.
»Den an dieser Stelle als abschließende Würdigung häufig gewählten Terminus der „uneingeschränkten Empfehlung“ des besprochenen Werkes ersetzt der Rezensent durch den schlichten Hinweis, dass er nach seinem intensiven „studium generale“ des LPK-SGB X allen Anlass sieht, diesen Kommentar in seiner Arbeit noch häufiger und lieber zu Rate zu ziehen.«
Prof. Dr. Wolfgang Noftz, NZS 15/11