Sozialgesetzbuch XI
Soziale Pflegeversicherung
Utz Krahmer, Markus Plantholz
Der erweiterte Pflegebegriff und die neuen Begutachtungsrichtlinien
im SGB XI sind am 1.1.2017 in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt wurde das Pflegestärkungsgesetz III verabschiedet mit seinem Schwerpunkt in der sozialhilferechtlichen Pflege nach dem SGB XI. Damit fand die umfänglichste Reform im Bereich des SGB XI seit dessen Einführung ihren Abschluss.
Die 5. Auflage des LPK-SGB XI
verarbeitet alle Neuerungen aus den Pflegestärkungsgesetzen PSG I, II und III und bringt Interpretationssicherheit in sämtlichen Bereichen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Die Kommentierungen sind auf das neue Recht ausgerichtet, Vergleiche zum alten Rechtsstand werden – soweit für das Verständnis notwendig – an Ort und Stelle gegeben.
Der LPK-SGB XI als der Referenzkommentar zum gesamten Pflegerecht
berücksichtigt insbesondere
die Pflegestärkungsgesetze I, II und III
das Präventionsgesetz, das Hospiz- und Palliativgesetz, das Krankenhausstrukturgesetz und das E-Health-Gesetz
alle Neuregelungen durch das Bundesteilhaberecht und das Pflegeberufereformgesetz
das Blut- und Gewebegesetz
außerdem die neuen Begutachtungs-Richtlinien.
Die Schwerpunkte der Neuauflage:
alle Details zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zum neuen Begutachtungsassessment (NBA)
die neuen Pflegegrade
Pflegesätze und Eigenanteile bei (teil-)stationärer Pflege
Übergangsregelungen für bisherige Einstufungen und Leistungen
Neuordnung der Qualitätssicherung.
Praxisnah:
Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzen gezielt praxisrelevante Verfahrens- und Rechtsschutzfragen die Darstellung des neuen Rechts. Zusätzliche Erläuterungen zum Pflegezeitgesetz, zum Familienpflegezeitgesetz sowie zu den wichtigsten pflegerelevanten Normen des SGB V beziehen wichtige Themen aus der Pflegerechtsberatung mit ein.
Ausgewiesene Pflegerechtsexperten
machen den LPK-SGB XI zum notwendigen Handwerkszeug für Anwaltschaft und Richter, Mitarbeiter bei den Pflegekassen, Verbänden, Ministerien und Behörden im Pflegebereich wie auch den beteiligten Sozialhilfeträgern sowie für Ausbildung und Studium.