Sozialgesetzbuch XIV
Soziale Entschädigung
Sabine Knickrehm, Olaf Rademacker
Das neue Soziale Entschädigungsrecht
Das Recht der Sozialen Entschädigung (SER) wird mit dem SGB XIV dogmatisch, wenn auch vielleicht nicht vollständig, aber zumindest in seiner inhaltlichen Ausgestaltung und systematisch auf neue Füße gestellt. BVG und OEG sowie die entschädigungsrechtlichen Regelungen im IfSG und ZDG werden abgelöst. Zudem werden Regelungen in den Gesetzen, die nicht Bestandteil des SGB XIV werden, jedoch auf dieses an Stelle des BVG verweisen, angepasst.
Das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – rückwirkend vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Januar 2024 – erschwert allerdings den Zugang. Der Kommentar gibt den Anwenderinnen und Anwendern der Regelungen des SER in dieser Zwischenzeit Orientierungshilfe, indem die bisherigen Regelungen jeweils unter den neuen Vorschriften des SGB XIV mitkommentiert werden. Eine Synopse ist als Handreichung vorangestellt.
Der LPK zum SGB XIV
Der neue Kommentar aus der LPK-Reihe zum SGB XIV gibt die juristischen Interpretationslinien vor, mit den Schwerpunkten auf:
Systematik des Leistungsanspruchs;
Entschädigungsregelungen für Opfer von Gewalttaten und Impfschäden;
Neue Leistungen, wie z.B. die sog. Schnellen Hilfen;
Abgrenzungsfragen zu den teilweise in das Leistungssystem des SGB XIV eingezogenen Regelungen des SGB V, VII, IX und XI im Hinblick auf die Leistungsdurchführung und -erbringung;
Geänderte Verfahrensregelungen (z. B. Erleichtertes Verfahren);
Zuständigkeitsregelungen nach neuem Recht.
Mitkommentiert werden Regelungen aus dem Anti-D-Hilfegesetz, Häftlingshilfegesetz, StrRehaG, VwRehaG sowie der Teil C der Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Die Herausgeber:innen und Autor:innen
Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg | Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Renate Christine Kruse, Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Dr. Anders Leopold, Richter am Landessozialgericht Hamburg | Tatjana Lilienfeld, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Landessozialgericht | Dr. Miriam Meßling, Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, Kassel | Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg | Olaf Rademacker, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Stefanie Vogl, Richterin am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt | Prof. Dr. Ursula Waßer, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Christian Weber, Referatsleiter im Landesversorgungsamt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt