Sport auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
unter besonderer Berücksichtigung des Motorsports.
Hans-Peter Neumann
Die vorliegende Dissertation ist in einer Zeit angeregt worden, in der sich der Motorsport auf öffentlichen Verkehrsflächen in Deutschland durch eine restriktive Verwaltungspraxis und Rechtsprechung in die Defensive gedrängt fühlte. Hinzu kam die beginnende kontroverse Diskussion hinsichtlich der rechtlichen Behandlung der Inline-Skater, die bis heute aufgrund unterschiedlicher Entscheidungen der Gerichte anhält.
Ziel des Autors ist es, die Rechtsgrundlagen für die Ausübung von Sport auf öffentlichen Verkehrsflächen und insbesondere die mit deren Anwendung verbundenen Fragen umfassend zu klären und in diesem Zusammenhang auch die besondere Problematik des Motorsports aufzuarbeiten. Mit diesem umfassenden Ansatz ist die Untersuchung bisher ohne Parallele. Die Ergebnisse sind sportfreundlich. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Grundgesetz – insbesondere Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit) und Art. 9 Abs. 1 (Vereinigungsfreiheit) – bilden zusammen mit den »Sportförderklauseln« der Länderverfassungen die Basis für die Auslegung der sportrelevanten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts. Den Nutzungsrahmen im einfachen Recht für die Ausübung des Sports bilden die Straßengesetze bzw. die Naturschutz- und Waldgesetze der Länder. Zentrale Bedeutung haben hierbei die Vorschriften über den jedermann zustehenden Gemeingebrauch sowie die Betretungsvorschriften. Daran anknüpfend beschäftigt sich die Straßenverkehrsordnung des Bundes mit den Sportlern auf den öffentlichen Straßen der Bundesrepublik Deutschland. Angesichts dieses komplizierten Zusammenspiels der verschiedenen sportrelevanten Regelungen schlägt Hans-Peter Neumann vor, die Straßenverkehrsordnung des Bundes – etwa anhand der »österreichischen Vorbilder« – zu überarbeiten.