Staatlicher Ankauf steuerstrafrechtlich relevanter Daten
Eine Untersuchung der strafrechtlichen und strafprozessrechtlichen Konsequenzen nach Einführung des Tatbestands der Datenhehlerei gemäß § 202d StGB
Rita S. Abood
Angesichts eines wachsenden Absatzmarkts für Daten, die durch widerrechtliches Eindringen in unternehmensinterne Systeme erlangt wurden, wurde die Erweiterung des materiellen Kernstrafrechts um den Straftatbestand der Datenhehlerei diskutiert. Im Jahr 2015 erließ der Gesetzgeber sodann den Tatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB). Die vorhergehende Debatte betraf indes nicht nur die Bekämpfung des Schwarzmarkts, sondern stand unverkennbar auch in Zusammenhang mit staatlichen Ankäufen sogenannter Steuer-CDs. Denn seit Anbeginn des Gesetzgebungsprozesses wurde die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit der Straftatbestand der Datenhehlerei auf Amtsträger Anwendung finden soll. In den Jahren 2008 bis 2014 boten Private – überwiegend ehemalige Angestellte ausländischer Kreditinstitute – mehrfach den deutschen Strafverfolgungsbehörden Kundendaten gegen Entgelt an. Die Daten legten den Verdacht nahe, dass jene Kunden in Deutschland Steuern hinterzogen hätten. Vor dem Hintergrund der hohen Steuerbelastung im eigenen Staat nutzten diese Kunden das Ausland – vornehmlich sogenannte Steueroasen –, um den deutschen Finanzbehörden andernorts deponi..weiterlesen