Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften im säkularen Kultur- und Sozialstaat.
Michael Droege
Religiöse und kulturelle Partikularisierung stellen Gesellschaft und staatliche Rechtsordnung vor erhebliche Herausforderungen. Die religionsverfassungsrechtliche Dogmatik entwickelt erst langsam Instrumente, die Freiheitssphären der Religionsgemeinschaften und des Einzelnen und den Normbefolgungsanspruch der staatlichen Rechtsordnung neu auszutarieren. Dies geschieht jedoch kaum in der leistungsstaatlichen Dimension des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften: Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften werden ungefragt perpetuiert.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, eine der religiösen und kulturellen Varianz in der Gesellschaft entsprechende religionsverfassungsrechtliche Fundamentierung der überkommenen Staatsleistungen vorzunehmen. Hierzu wird die Ablösungsvorschrift des Art. 138 Abs. 1 WRV gleichermaßen dogmatisch neu erfasst, wie die verfassungsrechtlichen Bindungen des leistenden Staates auf der Basis einer Neuinterpretation der verfassungstheoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Staates in seiner Säkularität, seiner Rolle als schwach integrative Kulturverfassungsrechtsordnung und als aktivierender Sozialstaat reformuliert werden.