Staatsrecht III
Bezüge des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht
Rudolf Geiger
Die zunehmende Verdichtung internationaler Beziehungen führt zu einer „Gemengelage“ internationaler und nationaler Rechtsnormen. Sie wird durch den supranationalen „Staatenverbund“ der Europäischen Union ergänzt, der die Mitgliedstaaten durch eine Rechtsordnung „eigener Art“ verpflichtet.
Das Lehrbuch gibt einen systematischen Überblick über das Zusammenwirken des deutschen Staatsrechts mit dem Völker- und Europarecht. Dazu